Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Arbeiten der Firma Color Team, Inhaber Haris Kurjakovcoic, nachfolgend „Color Team“ genannt.
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die nachstehenden Bedingungen.
2. Leistungen
Color Team erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
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Malerarbeiten
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Fassadenarbeiten
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Bodenarbeiten
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Gipserarbeiten
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Fugenarbeiten
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Renovationen
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dekorative Wandtechniken
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Retail- und Ladenbauarbeiten
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Unterhalts- und Sanierungsarbeiten
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Komplettlösungen für Hausverwaltungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem Werkvertrag.
3. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von Color Team sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung,
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mündliche Zusage,
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Unterzeichnung der Offerte,
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oder Beginn der Arbeiten.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Zusätzliche Leistungen, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte sind, werden separat verrechnet.
Preisänderungen aufgrund:
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zusätzlicher Kundenwünsche,
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unvorhersehbarer Mehrarbeiten,
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Materialpreisänderungen,
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oder bauseitiger Verzögerungen
bleiben vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Color Team ist berechtigt:
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Akontozahlungen zu verlangen,
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Teilrechnungen zu stellen,
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oder Vorauszahlungen einzufordern.
Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verrechnet werden.
6. Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von:
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Wetterbedingungen,
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Lieferengpässen,
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Fremdleistungen,
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höherer Gewalt,
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oder unvorhersehbaren Umständen
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass:
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die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,
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notwendige Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
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sowie andere notwendige Voraussetzungen für die Ausführung erfüllt sind.
Verzögerungen oder Zusatzaufwände aufgrund fehlender Vorbereitung können zusätzlich verrechnet werden.
8. Abnahme der Arbeiten
Die Arbeiten gelten als abgenommen:
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nach gemeinsamer Abnahme,
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mit Nutzung der Leistungen,
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oder spätestens 5 Tage nach Fertigstellung, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet werden.
9. Mängel und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung schriftlich gemeldet werden.
Color Team hat das Recht auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
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normale Abnutzung,
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Schäden durch unsachgemäße Behandlung,
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Feuchtigkeitsschäden,
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bauliche Mängel,
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oder Fremdeinwirkungen.
10. Haftung
Color Team haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Material und Farbabweichungen
Geringfügige Farb-, Struktur- oder Materialabweichungen können produktionsbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Color Team.
13. Foto- und Referenzrechte
Color Team ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu fotografieren und zu Referenzzwecken für Webseite, Social Media oder Werbung zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ablehnung des Kunden vorliegt.
Persönliche Daten oder sensible Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von Color Team, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.